Liebhaberfahrzeug unterliegen keiner Alltagsnutzung und stellen mehr oder weniger eine gewisse Geldanlage in Sachwerte dar. Zur Nutzung des Fahrzeugs kommt man dabei nicht um die erforderliche Haftpflichtversicherung bis hin zur zusätzlich möglichen Teilkaskoversicherung oder dem Rundumschutz der Vollkaskoversicherung.
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